Kosten Erfahren Sie mehr!
Die Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten sind - mit Ausnahme sogenannter "Bagatellschäden" - seitens
der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig. Liegt der entstandene Schaden unterhalb der
Bagatellgrenze von 750,00 € reicht üblicherweise ein Kostenvoranschlag zur Regulierung aus. Ob ein
Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug eingetreten ist, prüft im Einzelfall Ihr unabhängiger Sachverständiger.
der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig. Liegt der entstandene Schaden unterhalb der
Bagatellgrenze von 750,00 € reicht üblicherweise ein Kostenvoranschlag zur Regulierung aus. Ob ein
Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug eingetreten ist, prüft im Einzelfall Ihr unabhängiger Sachverständiger.