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Die Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten sind - mit Ausnahme sogenannter "Bagatellschäden" - seitens
der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig. Liegt der entstandene Schaden unterhalb der
Bagatellgrenze von 750,00 € reicht üblicherweise ein Kostenvoranschlag zur Regulierung aus. Ob ein
Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug eingetreten ist, prüft im Einzelfall Ihr unabhängiger Sachverständiger.
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